Neues Modellvorhaben für Effizienzhaus -Sanierungen

Neues Modellvorhaben für Effizienzhaus -Sanierungen

Neues Modellvorhaben für Effizienzhaus-Sanierungen am 01.11.2020 gestartet­
­­­­Wie müssen in Zukunft die Effizienzhaus-Standards weiterentwickelt werden, um die Sanierungsrate zu erhöhen? Um dies herauszufinden, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zusammen mit der KfW ein neues Modellvorhaben gestartet. Im Rahmen dieses Modellvorhabens sollen 100 Effizienzhaus-Sanierungen mit modifizierten Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und an den Wärmeschutz der Gebäudehülle in der Praxis erprobt werden. Dafür werden nun geeignete Sanierungsvorhaben gesucht. Wenn Sie gerade ein Vorhaben in Planung haben, dass die Anforderungen erfüllt, können Sie sich bis zum 31.01.2021 bzw. bis zum 30.04.2021 für eine Teilnahme bewerben.

Die ausgewählten Modellvorhaben erhalten von der KfW aus dem Produkt “Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)” einen attraktiven Zuschuss von bis zu 82.500 Euro je Wohneinheit. Zudem werden die Sanierungen während der Planung und Umsetzung wissenschaftlich begleitet.

Welche Anforderungen müssen die Vorhaben erfüllen?Es handelt sich um ein Wohngebäude mit bis zu 8 WohneinheitenDas Baualter des Gebäudes beträgt mindestens 5 Jahre.Es ist eine Sanierung zum „Effizienzhaus 100 oder 40“ geplant.Das sanierte Effizienzhaus erfüllt die Anforderung an den jeweiligen Transmissionswärmeverlust.NEU: Der Wert für den Transmissionswärmeverlust darf um bis zu 10 Prozentpunkte überschritten werden.Der Wert für den Jahres-Primärenergiebedarf liegt mindestens 30 Prozentpunkte unter dem Wert für den TransmissionswärmeverlustOptional: Wenn Sie erneuerbare Energien nach der Sanierung einen Anteil von mindestens 55 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.Wie läuft das Modellvorhaben ab?Das Modellvorhaben findet in zwei Phasen statt:erste Antragsphase: 01.11.2020 bis 31.01.2021zweite Antragsphase: 01.02.2021 bis 30.04.2021Wenn Sie ein geeignetes Vorhaben in Planung haben, finden Sie ab dem 20.11.2020 hier alle benötigten Antragsunterlagen. Füllen Sie diese zusammen mit dem Bauherren aus und senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit allen Anlagen an die KfW.Die Auswahl der Modellvorhaben erfolgt durch eine Fachjury aus KfW und dena. Wesentlichstes Auswahlkriterien ist ein möglichst niedriger Energiebedarf.Etwa 1 bis 1,5 Monate nach Ablauf der jeweiligen Antragsphase erhalten Sie von der KfW die Information, ob ihr Vorhaben ausgewählt wurde.Gleichzeitig erhalten Sie die Förderzusage für das geplanten Sanierungsvorhaben.Wichtige Fristen:Die Planung der Sanierung muss bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 31.12.2021, bei Mehrfamilienhäusern bis 30.06.2022 abgeschlossen sein.Das Sanierungsvorhaben muss bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 31.12.2023, bei Mehrfamilienhäusern bis 30.06.2024 vollständig umgesetzt werden.Nach Abschluss der Sanierung reichen sie die “Bestätigung nach Durchführung” (BnD) bei der KfW ein. Nach erfolgreicher Prüfung dieser BnD wird der Zuschuss ausgezahlt.Wichtig: Die ausgewählten Modellvorhaben werden während der Planung und Durchführung wissenschaftlich begleitet. Im Zuge dessen werden für Ihr Sanierungsvorhaben Daten erhoben, auch Vor-Ort-Begehungen sind möglich. 
Wie hoch ist die Förderung?
Je energieeffizienter das Gebäude wird, desto höher ist Zuschuss:

Alle Informationen zum neuen Modellvorhaben finden Sie unter www.kfw.de/modellvorhaben430