Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen für Elektroautos
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt
- Für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
- Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter
Was fördern wir?
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude fördern wir Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören:
- Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
- Die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation
Erfüllt Ihre Ladestation die Anforderungen für die Förderung? Das finden Sie ganz schnell heraus:
Zur Liste der geförderten Ladestationen
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:
Öffentlich zugängliche Ladestationen, zum Beispiel am Rathaus-Parkplatz oder in der Tiefgarage eines Bürogebäudes
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Für unterschiedliche Vorhaben können Sie auch mehrere Förderprodukte gleichzeitig nutzen. So erhöhen Sie die Gesamtsumme Ihrer Förderung – und das kann sich lohnen!
- ERGÄNZEND
270 Erneuerbare Energien – Standard
- ERGÄNZEND
455-B Barrierereduzierung – Investitionszuschuss
- ERGÄNZEND
455-E Einbruchschutz – Zuschuss
Wen fördern wir?
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude fördern wir:
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter von Wohneigentum (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienstfahrzeuges).
Konditionen
Zuschusshöhe und Auszahlung
- Sie erhalten einen pauschalen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Die Anzahl der Ladepunkte geben Sie schon im Antrag an.
- Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
- Wenn Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 900 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss reduziert (siehe Tabelle).
- Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
So berechnet sich Ihr Zuschuss
Anzahl Ladepunkte | Schwellenwert | Gesamtkosten | Gesamtzuschuss |
1 | 900 EUR | z. B. 700 EUR | 0 |
1 | 900 EUR | mind. 900 EUR | 900 EUR |
2 | 1.800 EUR | z. B. 1.500 EUR | 900 EUR |
2 | 1.800 EUR | mind. 1.800 EUR | 1.800 EUR |
3 | 2.700 EUR | z. B. 2.100 EUR | 1.800 EUR |
3 | 2.700 EUR | mind. 2.700 EUR | 2.700 EUR |
… | … | … |
Kombination mit anderen Fördermitteln
Sie können weitere Fördermittel nutzen, wenn Sie
- eine Photovoltaik-Anlage für Solarstrom installieren
- Stellplatz oder Garage und die Zugangswege barrierefrei umbauen
- Haus und Garage gegen Einbruch schützen
- Mehr Informationen zum Zuschussprogramm KfW 440 ( Ladestationen für Elektroautos ) hier.