Energieausweis

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein offizieller Energieeffizienz-Nachweis von Gebäuden, der von der GEG (Gebäudeenergiegesetz) vorgeschrieben ist und beim DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) registrierungspflichtig ist.

Unser Unternehmen ist für die Ausstellung der Energieausweise aller Arten berechtigt. Der Energieausweis ist eine gute Grundlage für die energetische Einstufung ihres Gebäudes.

Haben Sie vor Ihr Gebäude zu erbauen, umzubauen, auszubauen, zu vermieten, zu verpachten oder zu verkaufen, sind Sie verpflichtet nach GEG einen Energieausweis (Energiepass) vorzulegen. Für die Ausstellung dieses Ausweises sind Sie bei uns genau richtig. Auf Wunsch sind wir in der Lage, einen Energieausweis für ihr Wohn-/Nicht Wohngebäude und Bestands-/Neugebäude, entweder auf Energiebedarf (Energiebedarfsausweis) oder auf Energieverbrauchsbasis (Energieverbrauchsausweis) auszustellen.

Zur Vereinfachung bzw. Klarstellung der Unterschiede zwischen den beiden obengenannten Energieausweisen handelt es sich bei dem „Bedarf“ um die theoretischen Berechnungen des Energiebedarfs eines Gebäudes und bei dem „Verbrauch“ um den realen bzw. tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes, welchen wir z.B. aus mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden (drei Jahre) errechnen können.

Bei der Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude ist es notwendig zwischen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden zu unterscheiden.
  • Wohngebäude: Gemäß GEG sind Häuser, die überwiegend zum Wohnen benutzt werden, Wohn- und Pflegeheime oder ähnliche Einrichtungen.
  • Nicht-Wohngebäude: Im Sinne des GEG sind Einrichtungen bzw. Gebäude, die bezogen auf dessen Gesamtfläche überwiegend nicht zum Wohnen benutzt werden. Darunter fallen z.B. Schulen, Schulsporthallen, Kindertagesstätten, Industriegebäude, Betriebsgebäude, Büros, sowie Verwaltungsgebäude, die als Nicht-Wohngebäude zu behandeln sind. Für Nicht-Wohngebäude werden bei der Ausstellung des Energieausweises sowohl die Heizungs- und Warmwasserbereitung, als auch die Kühlung, die Lüftung und eingebaute Beleuchtungen in kWh/m² (Nettogrundfläche) betrachtet. Hierbei wird die Norm DIN V 18599 angewendet. Wichtig ist auch zu erwähnen, dass bei öffentlichen Gebäuden mit mindestens 500 m² der Aushang von gut sichtbaren Energieausweisen vom GEG vorgeschrieben ist.

Bei Neubauten-Gebäuden, Änderung von Gebäuden oder bei alten Bestandsgebäuden (Bauantrag vor 1. November 1977), die die Wärmeschutzverordnung von 1. November 1977 nicht eingehalten haben, ist der Energiebedarf der Grundlage des Energieausweises „Energiebedarfsausweis“. Ein anderer Bestandteil des Energieausweises sind unsere Empfehlungen zu kostengünstigen Modernisierungsmaßnahmen. Hierbei geht es um priorisierte, effiziente und ökonomisch umsetzbare Modernisierungsmaßnahmen zur Optimierung des energetischen Ist-Zustands des Gebäudes, sowie der Bau- und Anlagenteile. Trotz dessen dienen diese Empfehlungen nur zur groben Informationen und können keine umfangreichen Energieberatungen z.B. der BAFA-Programme ersetzen. Laut GEG sind Energieausweise ab dem Ausstellungsdatum für die Dauer von zehn Jahren gültig. Für nähere Informationen hier.

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