Thermographie
Thermographie ist, vereinfacht erklärt, ein bildgebendes Verfahren, was die unsichtbaren Wellen der Infrarotstrahlung für das menschliche Auge sichtbar macht. Dadurch werden hauptsächlich die IR-Strahlungen in andere physikalische Größen (z.B. elektrische Signale) umgewandelt. Die Thermographie spürt die Wärmestrahlung von jeden Objekt bzw. Gegenstand auf und somit kann damit die gestrahlte Wärmeenergie graphisch ausgewertet und die Leckage-Stellen identifiziert werden. Zuletzt geht es um wertvolle und teure Wärmeenergie, die ca. 87% des Energieverbrauches eines durchschnittlichen Haushaltes in Deutschland ausmacht (Quelle: BMWi).Also fangen Sie mit der Thermographie als ersten Schritt an, wenn Sie Ihre Energiekosten drastisch senken möchten- Weiter geht es Schritt für Schritt zu den Endzielen effiziente Energienutzung und angenehmes Wohnen. Haben Sie das Gefühl, dass Wärme aus Ihrem Gebäude in die
Energieausweis
Der Energieausweis ist ein offizieller Energieeffizienz-Nachweis von Gebäuden, der von der GEG (Gebäudeenergiegesetz) vorgeschrieben ist und beim DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) registrierungspflichtig ist. Unser Unternehmen ist für die Ausstellung der Energieausweise aller Arten berechtigt. Der Energieausweis ist eine gute Grundlage für die energetische Einstufung ihres Gebäudes. Haben Sie vor Ihr Gebäude zu erbauen, umzubauen, auszubauen, zu vermieten, zu verpachten oder zu verkaufen, sind Sie verpflichtet nach GEG einen Energieausweis (Energiepass) vorzulegen. Für die Ausstellung dieses Ausweises sind Sie bei uns genau richtig. Auf Wunsch sind wir in der Lage, einen Energieausweis für ihr Wohn-/Nicht Wohngebäude und Bestands-/Neugebäude, entweder auf Energiebedarf (Energiebedarfsausweis) oder auf Energieverbrauchsbasis (Energieverbrauchsausweis) auszustellen. Zur Vereinfachung bzw. Klarstellung der Unterschiede zwischen den beiden obengenannten Energieausweisen handelt es
Wärmeschutz-Nachweis
Im Rahmen des GEGs beinhaltet der Wärmeschutz im Bereich des Hochbaues in erster Linie wichtige Maßnahmen zur Senkung der Wärmeverluste innerhalb der Gebäudesystemgrenze, wo die Wärme durch die Gebäudehülle bzw. durch die Gebäudefläche entweicht und die Wärmeverteilung durch die Trennflächen der Räume mit verschiedenen Temperaturen stattfindet. Wärmeschutz-Nachweis Auf der einen Seite ist der Wärmeschutz im Gebäude ein wesentlicher Faktor zum Wohl und gesundem Wohnen (hygienisches Raumklima, Vermeidung von Schimmelpilzen und Verlängerung der Bauwerk-Lebensdauer) sowie zur Senkung des Energieverbrauches und Energiekosten. Auf der anderen Seite ist der Wärmeschutz im Rahmen der Errichtung ein beheizter Neubau oder im Rahmen der Sanierung bzw. Modernisierung ein beheizter Bestandbau nach den aktuellen GEG (Gebäudeenergiegesetz) bei der Baugenehmigungsbehörde vor Baubeginn obligatorisch nachzuweisen. Während der Bauausführung
Energiemanagementbeauftragter
Im Rahmen des DIN EN ISO 50001 EnMS (Energiemanagement–system) beraten, auditieren, und begleiten wir Gewerbe und Industrien, damit sie ihre energetischen Ziele erfolgreich erreichen, sowie eine Zertifizierung ihrer Energiemanagementsysteme erzielen. Schwerpunktmäßig betrifft unsere Handlung die Energietechnik, die Energieprozesse, die Energiesysteme, die erneuerbaren Energien, das Energiemanagement, die Senkung von Energieverbrauch bzw. Energiekosten und die Verringerung des CO2-Ausstoßes. Diese Handlungsbereiche sind wichtig für den Aufbau eines ökonomischen, ökologischen und nachhaltigen Energiesystems in einem Betrieb. Dabei dürfen die Versorgungssicherheit, die Qualität der erzeugten Energie (Strom, Spannung, Wärme etc.), die Nutzerverständlichkeit/Handhabung, die Wirtschaftlichkeit und die Umweltverträglichkeit nicht benachteiligt bzw. negativ beeinflusst werden. Die ISO 50001 ist ein wichtiges Instrument für die Energiewende in Deutschland, denn durch sie wird ein Beitrag zur Senkung des Primärenergieverbrauches
Umweltgutachter
Wir, „Energiedienste aller Art“, sind eine Umweltgutachter- und Sachverständigenorganisation, die sich auf Regenerative Energien, Entsorgungswirtschaft, Emissionshandel, Umwelt- und Klimaschutz (Gewässer- und Bodenschutz etc.), sowie Umwelt- und Energiemanagementsysteme spezialisiert. „Energiedienste aller Art“ übernimmt konkret die Überprüfung von Unternehmen und Institutionen, die die Integration eines Umweltmanagementsystems nach EMAS-Verordnung anstreben oder schon eingeführt haben. Bei der Überprüfung geht es schwerpunktmäßig um die Einhaltung der EMAS-Vorgaben. Zu unseren Überprüfungsleistungen zählen beispielweise die folgenden Verantwortungsgebiete und Aufgaben: Die Übereinstimmung von Umwelterklärung, Umweltmanagementsystem, Umweltbetriebsprüfung und ihre Ergebnisse mit den EMAS-Vorgaben. Die Erfüllung von bindenden Verpflichtungen der Umwelt auf die lokale, regionale und nationale Ebene. Die fortlaufende und kontinuierliche Verbesserungsprozesse der Umweltleistung Die Angemessenheit und Richtigkeit des Inhaltes der Umwelterklärung sowie dokumentierte Informationen, die das EMAS-Logo
Abfallbeauftragter
Fast überall auf der Erde und besonderes dort, wo Menschen leben, entstehen verschiedene Arten von Abfällen (gefährliche, nicht gefährliche, flüssige, gasförmige und feste), die unbedingt vermieden und unserer Umwelt zuliebe verwertet werden sollten. Es ist zudem wichtig die Reste umweltgerecht zu beseitigen.Abfall Abfallbesitzer, -erzeuger, -verwerter, und -entsorger, die genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß §4 BImSchG betreiben, sind nach §54 KrWG verpflichtet, Abfallbeauftragte zu ernennen bzw. einen oder mehrere Beauftragte/n zu bestellen. Durch die Bestellung von externen Betriebsbeauftragten können die Betreiber von mehreren fachlichen und finanziellen Vorteilen profitieren: Durch den Einsatz von externen Beauftragten lassen sich häufig Risiken und bürokratische Fehler, die zur amtlichen Auflagen und manchmal zur Betriebsstilllegung führen, vermeiden. Dadurch können Sie sich auf Personaleinstellungen für geringfügige und Teilaufgaben im
Störfallbeauftragter
Im Sinne des BImSchGs müssen Unternehmen, die Verpflichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 der 5. BImSchV haben, einen oder mehrere Störfallbeauftragte/n bestellen. Die Verpflichtungen sind für Betriebsstätten, in denen besonders Gefahrstoffe mit bestimmten Grenzwerten gemäß der 12. BImSchV vorkommen, vorgeschrieben.Bei Sonderfällen können die Behörden auch für nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen die Bestellung eines Störfall-Beauftragten anordnen. Die Tätigkeiten der Betriebsbeauftragten können von internen Fachkräften sowie auch von externen Beauftragten durchgeführt werden. Durch die Bestellung von externen Betriebsbeauftragten können die Betreiber von mehreren fachlichen und finanziellen Vorteilen profitieren: Durch den Einsatz von externen Beauftragten lassen sich häufig Risiken und bürokratische Fehlern, die zur amtlichen Auflagen und manchmal zur Betriebsstilllegung führen, vermeiden. Dadurch können Sie sich auf Personaleinstellungen für geringfügige und Teilaufgaben
Immissionsbeauftragter
Betreiber von Anlagen, die im Anhang I der 5.BImSchV aufgelistet sind, sind verpflichtet nach BImSchG einen oder mehrere Immissionsschutz-Beauftragte/n einzusetzen. Energiedienste aller Art steht Ihnen für Beratung, Überwachung und Dokumentation in puncto Immissionsschutz zur Verfügung. Wir bieten Mitarbeiterschulungen und erstellen für die Geschäftsführung eine jährliche Dokumentation mit den Ergebnissen unserer Beauftragung im Betrieb. Durch die Bestellung von externen Betriebsbeauftragten können die Betreiber von mehreren fachlichen und finanziellen Vorteilen profitieren: Durch den Einsatz von externen Beauftragten lassen sich häufig Risiken und bürokratische Fehlern, die zur amtlichen Auflagen und manchmal zur Betriebsstilllegung führen, vermeiden. Dadurch können Sie sich auf Personaleinstellungen für geringfügige und Teilaufgaben im Betrieb verzichten. Die internen Fachkräfte können sich mehr auf das Kerngeschäft und die Hauptaufgaben konzentrieren. Kostensenkung der
Gewässerbeauftragter
Überall wo Unternehmen mehr als 750 Kubikmeter Abwasser in ein Gewässer einleiten dürfen, ist die Bestellung ein oder mehrere Gewässerschutzbeauftragten gemäß § 64 Absatz 1 WHG vorgeschrieben.Gewässerschutz Im Ausnahme Fällen beispielsweise bei besonderen gefährlichen Abwässern, gilt gemäß § 64 Absatz 2 WHG die Anordnungspflicht von Gewässerschutzbeauftragten auch bei geringeren Abwassermengen. Die angeordneten Aufgaben können auch von externen Beauftragten durchgeführten werden. Durch die Bestellung von externen Betriebsbeauftragten können die Betreiber von mehreren fachlichen und finanziellen Vorteilen profitieren: Durch den Einsatz von externen Beauftragten lassen sich häufig Risiken und bürokratische Fehler, die zur amtlichen Auflagen und manchmal zur Betriebsstilllegung führen, vermeiden. Dadurch können Sie sich auf Personaleinstellungen für geringfügige und Teilaufgaben im Betrieb verzichten. Die internen Fachkräfte können sich mehr auf das
Umweltmanagementbeauftragter
Der Umweltmanagementbeauftragte ist ein wesentliches und zentrales Kommunikationsglied zwischen der Geschäftsführung und allen anderen Umweltverantwortlichen bei den verschiedenen Umweltangelegenheiten und -aktivitäten im Unternehmen. Heutzutage sind meistens KMU aufgrund von finanziellen oder personellen Gründen nicht in der Lage einen internen Umweltmanagementbeauftragten einzustellen. Aus diesem Grund ist die Bestellung eines externen Umweltmanagement-Beauftragten die geschickteste und günstigste Lösung. Energiedienste aller Art bietet Ihnen fachlich und persönlich qualifizierte Beauftragte, die von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle), der Dekra sowie von dem BAFA als Umweltexperten anerkannt und akkreditiert sind. Wir arbeiten als externe Dienstleister gerne mit Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Kommunen zusammen. Wir übernehmen die operative Durchführung der Umweltmanagementsysteme (UMS) im Betrieb. Hierzu bieten wir unser “Know-how“ in puncto Umwelt und setzen organisatorische und technische