Immissionsbeauftragter

Immissionsbeauftragter

Betreiber von Anlagen, die im Anhang I der 5.BImSchV aufgelistet sind, sind verpflichtet nach BImSchG einen oder mehrere Immissionsschutz-Beauftragte/n einzusetzen.

Energiedienste aller Art steht Ihnen für Beratung, Überwachung und Dokumentation in puncto Immissionsschutz zur Verfügung. Wir bieten Mitarbeiterschulungen und erstellen für die Geschäftsführung eine jährliche Dokumentation mit den Ergebnissen unserer Beauftragung im Betrieb.

Durch die Bestellung von externen Betriebsbeauftragten können die Betreiber von mehreren fachlichen und finanziellen Vorteilen profitieren:
  • Durch den Einsatz von externen Beauftragten lassen sich häufig Risiken und bürokratische Fehlern, die zur amtlichen Auflagen und manchmal zur Betriebsstilllegung führen, vermeiden.
  • Dadurch können Sie sich auf Personaleinstellungen für geringfügige und Teilaufgaben im Betrieb verzichten.
  • Die internen Fachkräfte können sich mehr auf das Kerngeschäft und die Hauptaufgaben konzentrieren.
  • Kostensenkung der Mitarbeiterbezahlung, da der externen Beauftragter nur für die tatsächlichen aufgeteilten Teilaufgaben nach Stundensatz oder Tagesbasis bezahlt wird.
  • Vermeidung von Schulungs- Fortbildungs- und Weiterbildungskosten, die durch die Behörden in regelmäßigen Fristen vorgeschrieben sind.
  • Effizienzsteigerung in der Durchführung der Pflichten
  • Stätig aktuell in den rechtlichen und gesetzlichen Vorschriften der Themen BImSchG, BImSchV und Im SchZuVo.
  • Steigerung der Einwilligung bei den Behörden und in der Öffentlichkeit.
  • Ein externer Beauftragter stellt eine wesentliche Verknüpfungsfunktion zwischen Controllingpersonal, Anlagenbetreiber und die zuständigen Behörden dar.
Unter anderem übernehmen wir folgende Pflichten und Aufgaben nach § 53 und § 54 der BImSchG:
  • Interne Beratung in Immissionsschutzthemen.
  • Eigenüberwachung der Einhaltung von Grenzwerten, gesetzlichen Vorschriften, Vereinbarungen und Auflagen des Betreibers nach BImschG.
  • Unterstützung bei der Integration von umweltfreundlichen Maßnahmen und Verbesserung der gegenwärtigen Immissionsprozesse und -verfahren.
  • Durchführung von erteilten Auflagen wie z.B. Messungen von Immissionen und Emissionen.
  • Regelmäßige Überwachung von Betriebsstätten, Aufzeigen von Mängeln und Empfehlungen zur Mängelbeseitigungsmaßnahmen.
  • Unterstützung Beim Genehmigungsverfahren und Durchführung von internen Begehungen.

Die oben genannten Punkte weichen immer von einem Betrieb zu einem anderen ab.

Immissionsschutz