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Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, als einem Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, wird die Bundesregierung ab 2021 die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in einem modernisierten und vereinfachten Förderangebot bündeln. Die BEG besteht aus den drei Teilprogrammen: BEG-WG (Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus), BEG-NWG (Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude) und BEG-EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden), die jeweils in einer Zuschuss- und einer Kreditvariante angeboten werden. Der Start der neuen BEG erfolgt dabei in zwei Stufen: Zum 01.01.2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM durch das BAFA. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme. Damit endet am 31.12.2020 die Möglichkeit zur Antragstellung in den Programmen für „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (BAFA), Heizungsoptimierung (BAFA) und die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Investitionszuschuss“ (KfW 430). Zum 01.07.2021 gehen dann BEG WG und BEG NWG – jeweils als Zuschuss- und Kreditförderung – sowie die Kreditförderung für die Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei der KfW an den Start. Damit für den Endkunden keine Förderlücke entsteht, können bis zum 30.06.2021 noch wie gewohnt Anträge bei der KfW im Rahmen der Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für Förderkredite für Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude und für Einzelmaßnahmen (KfW 151, 152, 153, 217, 218, 219, 220, 267, 277, 278) sowie für Zuschüsse für Effizienzhaussanierungen (KfW 430) und für die Fachplanung/Baubegleitung zu Maßnahmen dieser Programme (KfW 431) gestellt werden. Das Technologieeinführungsprogramm „Zuschuss Brennstoffzelle“ (KfW 433) wird unabhängig davon auch weiterhin als eigenständige Förderung neben der BEG bestehen bleiben. Antragsstellung für BEG EM beim BAFA ab 01.01.2021 Das Wichtigste zum Start der neuen BEG EM am 01.01.2021: Bei den Fördersegmenten „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ und „Anlagentechnik“ (außer Heizung) ist für die Antragstellung und die Bestätigung nach Durchführung der Maßnahme eine Expertin bzw. ein Experte der Energieeffizienz-Expertenliste der jeweiligen Gebäudekategorie (Wohn- oder Nichtwohngebäude) erforderlich. Ab 01.01.2021 müssen damit auch für Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden eingetragene Expertinnen und Experten der Liste eingebunden werden. Neu: Bei Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie bei Heizungsoptimierung genügt hingegen auch eine Fachunternehmererklärung. Für die Antragstellung sowie die technische Projektbeschreibung (TPB) stellt das BAFA auf seiner Webseite elektronische Formulare zur Verfügung. Expertinnen und Experten können hier vor Antragsstellung eine technische Projektbeschreibung (TPB) generieren. Diese stellt eine Projektbeschreibung im zuwendungsrechtlichen Sinne dar und ist vergleichbar mit der BzA (Bestätigung zum Antrag der KfW). Die ID der TPB kann anschließend zur Antragstellung verwendet werden. Bei der Beantragung der Förderung für Wärmeerzeuger und Maßnahmen zur Heizungsoptimierung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bzw. Expertin optional. In diesem Fall kann der Antrag ohne technische Projektbeschreibung direkt über das elektronische Antragsportal gestellt werden. Vor Einreichung des Verwendungsnachweises muss bei Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bzw. einer Expertin ein technischer Projektnachweihs (TPN) erstellt werden. Die TPN wird ebenfalls durch Sie als Energieeffizienz-Experten bzw. Expertin auf der Webseite des BAFA generiert. Der TPN stellt im zuwendungsrechtlichen Sinne den Nachweis des zweckentsprechenden Mitteleinsatzes dar und ist vergleichbar mit der BnD (Bestätigung nach Durchführung der KfW). |
Hier erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Fragen zur Einführung der BEG.
Hier erhalten Sie Informationen des BAFA zur BEG EM.
Hier können Sie die Richtlinien und Technische Mindestanforderungen (TMA) herunterladen, sobald diese im Bundesanzeiger veröffentlicht sind.