BZA (TPB) und BND (TPN) für die Bafa-/KfW-Förderung
Die KfW und Bafa stellen mehrere Förderprogramme (Zuschüsse oder Kredite) für energieeffizientes Bauen und Sanieren [261,262] (Kredit), energieeffizientes Sanieren [BEG] (Zuschuss/Kredit), energieeffizientes Bauen und Sanieren Begleitung (Zuschuss), Wohneigentumsprogramm- selbstgenutztes Wohneigentum [124] (Kredit) und Wohneigentumsprogramm-Genossenschaftsanteile [134] (Kredit) zur Verfügung.
Die Logik der Bafa- und KfW-Förderung, sowohl für die Kredit- als auch Zuschussvariante, basiert auf einem proportionalen Prinzip: je energetisch effizienter ein Wohngebäude nach der Sanierungsmaßnahme, desto mehr Fördergelder für das Objekt stellt die KfW-Bankgruppe zu Verfügung. Nach den Sanierungsmaßnahmen eines Wohngebäudes, gemäß der KfW-Effizienzhäuser (40+ und 40 ) wird ein Tilgungszuschuss genehmigt und deren prozentualer Anteil entsprechend der drei obengenannten Effizienzhaus Standards festgelegt. Wird durch die Sanierungsmaßnahmen das Niveau einer der obengenannten KfW Effizienzhaus Standards nicht erreicht, können dann trotzdem Einzelsanierungsmaßnahmen gefördert werden. Das Thema Datenschutz ist heutzutage in aller Munde und wurde bei der KfW-Programme auch berücksichtigt. Mehr Informationen zum Datenschutz für KfW-Programme hier.
Wir sind zertifizierte KfW-Sachverständiger und Dena-Energieexperten, und in der Lage, einen KfW-Nachweis (Bestätigung von Einhaltung der technischen Mindestanforderungen), den Bauherren und Hausbesitzer für die Beantragung der Förderung benötigen, auszustellen. Ganz unkompliziert erstellen wir für Sie einen “Bestätigung zum Antrag (BZA/TPB)” und einen “Bestätigung nach Durchführung (BND/TPN)”.
Die Zuschussvariante als Alternative der Bafa- und KfW-Förderung steht sowohl für Wohn-, als auch für Nichtwohngebäude zur Verfügung (ab den 01.07.2021). Sie ist attraktiv für eigenfinanzierte Vorhaben, bei denen Bauherren keinen Kredit beantragen möchten. Hierzu können Einzelmaßnahmen, außerhalb des KfW-Effizienzhaus Standards bezuschusst werden. Die KfW macht für die Beantragung der Zuschussvariante einen Nachweis, den wir für Sie erstellen können, zur Bedingung. Weitere Informationen zu den Zinskonditionen hier.