NOVELLIERUNG DES VERPACKUNGSGESETZES- VerpackG
Im Bundesgesetzblatt vom 08.02.2021 ist das erste Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes ( VerpackG ) veröffentlich worden. Mit diesem Gesetz wird das bereits 2019/2020 diskutierte Verbot von Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern ab dem 1. Januar 2022 umgesetzt. Nicht von dem Verbot betroffen sind Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern, also beispielsweise die Beutel für Obst und Gemüse.
Ing. Abdelhakim Barhoumi