Erhöhung der KfW-Zuschüsse bzw. Tilgungszuschüsse (430, 151, 152 und 153) zum 24.01.2020

Erhöhung der KfW-Zuschüsse bzw. Tilgungszuschüsse (430, 151, 152 und 153) zum 24.01.2020

KfW- Energieeffizient Bauen und Sanieren

1.    Energieeffizient Sanieren (151/152/218/219/277/278/430) und Energieeffizient Bauen (153). Erhöhung der Tilgungszuschüsse bzw. Zuschüsse zum 24.01.2020:


Die KfW erhöht die Tilgungszuschüsse bei der Sanierung von Wohngebäuden um 12,5 Prozentpunkte und die Investitionszuschüsse um 10,0 Prozentpunkte. Die Tilgungszuschüsse für den Neubau von Wohngebäuden werden ebenfalls um 10,0 Prozentpunkte erhöht.

Bei Nichtwohngebäuden werden die Tilgungszuschüsse in der Sanierung von KfW-Effizienzgebäuden um 10,0 Prozentpunkte erhöht, für Einzelmaßnahmen um 15 Prozentpunkte. Beim Neubau von Nichtwohngebäuden bleiben die Tilgungszuschüsse unverändert.

Diese Änderung gilt für Anträge, die ab dem 24.01.2020 bei der KfW eingehen (Wohngebäude) bzw. zugesagt werden (Nichtwohngebäude).
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.    Energieeffizient Bauen und Sanieren (151, 153, 430). Erhöhung der Förderhöchstbeträge für Wohngebäude zum 24.01.2020
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Die KfW erhöht die Förderhöchstbeträge für KfW-Effizienzhäuser auf 120.000 EUR pro Wohneinheit.
Diese Änderung gilt für Anträge, die ab dem 24.01.2020 bei der KfW eingehen.
 
In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die Verbesserungen der Konditionen zusammengefasst für Energieeffizient Sanieren:
kfw-Zuschüsse
kfW-Zuschüsse