AGB-ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des Projekt- und Ingenieurbüros Energiedienste aller Art Stand 2022
Geltungsbereich -AGB
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Projekt- und Ingenieurbüro– Energiedienste aller Art – mit seinem Vertragspartner.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
Angebote, Nebenabreden
Die Angebote des Projekt- und Ingenieurbüros Energiedienste aller Art sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
Enthält eine Auftragsbestätigung des Projekt- und Ingenieurbüros Energiedienste aller Art Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Vertragsgegenstand-AGB
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
Wenn keine konkrete Vertragsart schriftlich festgelegt wird, gilt ein Dienstvertrag nach § 611 BGB als vereinbart.
Zustandekommen des Vertrages
Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden. – AGB
Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Projekt- und Ingenieurbüro Energiedienste aller Art um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
Das Projekt- und Ingenieurbüro kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Das Projekt- und Ingenieurbüro ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
Das Projekt- und Ingenieurbüro kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subunternehmen/-Planer heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Projekt- und Ingenieurbüros Aufträge erteilen. Das Ingenieurbüro ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subunternehmen/-Planer durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subunternehmen/-Planer binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat das Projekt- und Ingenieurbüro den Auftrag selbst durchzuführen.
Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner– AGB
Die vom Energiedienste aller Art zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
Energiedienste aller Art wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
Ist Energiedienste aller Art die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten. -AGB
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
Preise, Honorar und Zahlungsbedingungen-AGB
Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die HOAI-Regelung als Grundlage der Vergütung.
Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
Gewährleistung und Schadenersatz-AGB
Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Projekt- und Ingenieurbüro innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
Das Projekt- und Ingenieurbüro hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt zu erbringen.
Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.
Wenn nichts anderes vertraglich in Schriftform konkret vereinbart ist, beschränkt sich der Ersatz bei jeder Form der Fahrlässigkeit (Grob/Leicht) auf max. 50 % des gezahlten Honorares.
Geheimhaltung
Energiedienste aller Art ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
Energiedienste aller Art ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist das Ingenieurbüro berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Schutz der Pläne
Energiedienste aller Art behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Projekt- und Ingenieurbüros zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
Energiedienste aller Art ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des Projekt- und Ingenieurbüros anzugeben.
Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat das Projekt- und Ingenieurbüro Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen der Energiedienste aller Art genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.
Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Gerichtsstand-AGB
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien (sowohl Private-, als auch gewerbliche Kunden) kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag (sowohl Private-, als auch gewerbliche Kunden) wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Projekt- und Ingenieurbüros vereinbart.