Wärmeschutz-Nachweis
Im Rahmen des GEGs beinhaltet der Wärmeschutz im Bereich des Hochbaues in erster Linie wichtige Maßnahmen zur Senkung der Wärmeverluste innerhalb der Gebäudesystemgrenze, wo die Wärme durch die Gebäudehülle bzw. durch die Gebäudefläche entweicht und die Wärmeverteilung durch die Trennflächen der Räume mit verschiedenen Temperaturen stattfindet. Wärmeschutz-Nachweis
Auf der einen Seite ist der Wärmeschutz im Gebäude ein wesentlicher Faktor zum Wohl und gesundem Wohnen (hygienisches Raumklima, Vermeidung von Schimmelpilzen und Verlängerung der Bauwerk-Lebensdauer) sowie zur Senkung des Energieverbrauches und Energiekosten.
Auf der anderen Seite ist der Wärmeschutz im Rahmen der Errichtung ein beheizter Neubau oder im Rahmen der Sanierung bzw. Modernisierung ein beheizter Bestandbau nach den aktuellen GEG (Gebäudeenergiegesetz) bei der Baugenehmigungsbehörde vor Baubeginn obligatorisch nachzuweisen. Während der Bauausführung wird die Einhaltung der Vorgaben geprüft, ob das Bauvorhaben die Anforderungen gemäß GEG erfüllt. Falls die Ausführung des Bauwerks von den Vorgaben abweicht, muss der GEG-Nachweis bearbeitet werden. Abschließend wird ein Energieausweis erstellt und den Bauherren überreichet.
Folgende Objekte sind nicht Nachweispflichtig:
- Baukonstruktionen im Tiefbaubereich
- Glas- und Gewächshäuser
- Bestimmte Gebäude unter Denkmalschutz
- Auf Dauer offene großflächige Baukonstruktionen
- Gebäude, die Hauptsächlich für Tierhaltung zur Verfügung stehen
Für Wohngebäude ist die Wärmeschutz-Nachweis gemäß DIN 4108 auszuführen. Dabei sind die Grenzwerte des Jahresprimärenergiebedarfs (Qp) (bezogen auf Lüftung, Heizung und Warmwasserbereitung) und der Transmissionswärmeverluste (HT) einzuhalten und nachzuweisen.
Bei Bestandsgebäuden ist auch Wärmeschutz-Nachweis zu erbringen, wenn mehr als 10% eines Baubereiches verändert werden. Im Rahmen von Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten bestehen zwei Methoden zur Auswahl. Entweder werden die zulässigen Grenzwerte (Neubaugrenzwerte + 40%) für das komplette Bauwerk berechnet, oder muss der Wärmeschutznachweis für die einzelnen Bauabschnitte geführt werden.
Für neu zu errichtende Wohngebäude ist nicht nur der Wärmeschutz-Nachweis zu erbringen, sondern auch gemäß des EEGs und GEGs, wo bei ein Erneuerbare-Energien-Mindestanteil von 10% vorgeschrieben ist, einen EEG- und GEG-Nachweis jedem Bauantrag beizufügen.
Hinsichtlich der Nichtwohngebäude werden die Nachweise gemäß DIN V 18955 durchgeführt. Hierbei ist wichtig eine Aufteilung bzw. Zonierung der beheizten Gebäudeflächen nach Nutzungsintervall und Gebäudetyp vorzunehmen, um bessere und realitätsnahe Ergebnisse zu erreichen.
Unsere Nachweisführung beinhaltet Neubau- und Bestandbaunachweise, der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108, Wärmebrückennachweis, sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108, Dichtheit, Mindestluftwechsel, EEG-Nachweis, GEG-Nachweis und Energieausweise (Bedarf- oder Verbrauchsausweise) nach § 81 und § 82 GEG. Die Nachweise können unter anderem beim Verkauf oder der Vermietung des Gebäudes weiterverwendet werden.
Folgende Berechnungsmethoden sind bei der Nachweisführung für Wohngebäude möglich:
- Referenzgebäudeverfahren nach DIN V 18599.
- Ermittlung des Jahres primärenergiebedarfs durch das Monatsbilanzverfahren nach DIN EN 832 im Zusammenhang mit DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10.
Für Nichtwohngebäude können durchgeführt werden:
- vereinfachtes Berechnungsverfahren nach § 32 Absatz 3 GEG Anlage 6, basierend auf DIN V 18599.
- andere Berechnungsverfahren nach § 33 GEG.
Je nach Art und Größe des Bauvorhabens erstellen wir nach Stand der Technik detaillierte oder vereinfachte Wärmeschutz-Nachweise als pflichtigen Teil der Baugenehmigungsplanung.
Wir sind Staatlich anerkannte Sachverständige für den Schall- und Wärmeschutz
bei der Architektenkammer NRW ( Dortmund und Umgebung ).