Gleichwertigkeits- und Wärmebrückennachweis
Der Wärmebrückennachweis gemäß DIN 10211 und DIN 4108-2 ist für eine KfW-Effizienzhaus (40, 40-Plus oder Passivhaus) meistens unerlässlich. Die Wärmebrücken sind vor allem im Neubau oder bei der Sanierung zum Effizienzhaus sehr wichtig um die erforderlichen mindestwerte bzw. Kennzahlen (Primärenergiebedarf und Transmissionsverluste) zu erreichen.
Aufgrund der ständigen Verbesserung der Dämmwerte der thermische Gebäudehülle nehmen Wärmebrücken baulich an Bedeutung zu und müssen nachweislich primär vermieden werden und sekundär soweit wie möglich reduziert werden. Dadurch können Feuchteschäden und Schimmelbildung vermieden werden.
Vor Einführung des Wärmeschutzgesetzes haben Handwerker häufig Wärmebrücken allg. vernachlässigt und außer Acht gelassen und das hat dazu geführt, dass oft im Altbau Bauschäden über den Jahren entstanden.
Wir erstellen Ihnen die erforderlichen Nachweise, sowie Berechnungen und sichern Ihnen gleichzeitig die Fördergelder der Bafa und der KfW zu.
Bei den Ergebnissen des Wärmebrückennachweises geht es Hauptsächlich um die folgenden Punkte:
- Nachweis der Gleichwertigkeit von Wärmebrücken nach DIN 4108-2|2019-06.
- Psi-Wert und fRSI-Berechnung.
- Berechnung nach DIN EN ISO 10211, Randbedingungen nach DIN EN ISO 10211 und nach DIN 4108 Beiblatt 2
- Finite-Elemente-Netz (FEM)
- Wärmebrückenaufstellung.
- Wärmebrückenkatalog.
- Ausdrucke für KfW- und BAFA-Anträge inkl. vollständiger Dokumentation.
Der Gleichwertigkeits- und Wärmebrückennachweis kann gefördert werden.
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