Umweltgutachter
Wir, „Energiedienste aller Art“, sind eine Umweltgutachter- und Sachverständigenorganisation, die sich auf Regenerative Energien, Entsorgungswirtschaft, Emissionshandel, Umwelt- und Klimaschutz (Gewässer- und Bodenschutz etc.), sowie Umwelt- und Energiemanagementsysteme spezialisiert.
„Energiedienste aller Art“ übernimmt konkret die Überprüfung von Unternehmen und Institutionen, die die Integration eines Umweltmanagementsystems nach EMAS-Verordnung anstreben oder schon eingeführt haben. Bei der Überprüfung geht es schwerpunktmäßig um die Einhaltung der EMAS-Vorgaben.
Zu unseren Überprüfungsleistungen zählen beispielweise die folgenden Verantwortungsgebiete und Aufgaben:
- Die Übereinstimmung von Umwelterklärung, Umweltmanagementsystem, Umweltbetriebsprüfung und ihre Ergebnisse mit den EMAS-Vorgaben.
- Die Erfüllung von bindenden Verpflichtungen der Umwelt auf die lokale, regionale und nationale Ebene.
- Die fortlaufende und kontinuierliche Verbesserungsprozesse der Umweltleistung
- Die Angemessenheit und Richtigkeit des Inhaltes der Umwelterklärung sowie dokumentierte Informationen, die das EMAS-Logo tragen sollen.
Zur obengenannten Überprüfungsaufgaben führen wir auch Gespräche mit der obersten Leistung und dem Personal. Außerdem werden Nachweise und vor allem Aufzeichnungen der Umweltbetriebsprüfung eingesehen und Begehungen im Betrieb durchgeführt. Unsere unabhängige und objektive Begutachtung unterstützt unsere Kunden, um ihre Umweltleistung kontinuierlich und fortlaufend zu verbessern und in punkto Umwelt stets aktuell zu bleiben.
Für die Validierung der Umwelterklärung unsere Kunden sollten mindestens die folgenden Inhalte vorhanden sein:
- Eine deutliche verständliche Darstellung des Unternehmens
- Eine klare Umweltpolitik des Unternehmens
- Eine klare Festlegung und Beschreibung von direkten und indirekten Umweltaspekte
- Definition von Umweltziele und die daraus abgeleiteten Umweltmaßnahmen.
- Eine verständliche Dokumentierte Informationen, die grundlegende Angaben zu Kennzahlen der Umweltleistung und die wesentlichen Indikatoren der Umweltauswirkungen liefern. (Energieeffizienz, Wasser, Materialeffizienz, Emissionen Abfall und Biodiversität)
Hiermit sind die Vorgaben und die Überprüfung des EMAS-System im Unternehmen deutlich umfangreicher als ein Zertifizierungsverfahren nach DIN EN ISO 14001.
Nachdem wir die Umwelterklärung überprüft haben, werden wir schriftlich einen Bericht erstatten, was die folgenden Ergebnisse beinhaltet:
- Ob die Vorgaben der EMAS-Verordnung eingehalten wurden
- Welche Aufzeichnungen und Nachweise besichtigt werden
- Welche Schlussfolgerungen festgelegt werden
- Wie die Bewertung der Umweltleistung und der kontinuierlichen Verbesserungsprozesse aussieht und wie sie sich mit der Umwelterklärung übereinstimmen.
- Ob Abweichungen oder neben Abweichungen im Vergleich mit dem EMAS-Verordnung vorkommen und wie werden die dann beseitigt oder verbessert werden.
- Ob die rechtlichen bindenden Verpflichtungen eingehalten wurden
- Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge
Im Falle einer Konformität und Erfüllung aller erforderlichen Inhalte der EMAS-Verordnung, vor allem in Hinsicht auf das Managementsystem und die Umwelterklärung, sowie, wenn keine Verstöße gegen die rechtlichen Umweltverpflichtungen vorliegen, attestiert der Umweltgutachter dies formal, indem er die „Erklärung zu den Begutachtungs- und Validierungstätigkeiten“ unterschreibt.
Mit dieser Erklärung stellt das Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer einen Antrag zur Registrierung. Daraufhin prüft die IHK die Vollständigkeit des Antrags und die Richtigkeit der Begutachtung, welche der EMAS-Verordnung entsprechen soll. Und wenn alle Anforderungen des IHKs erfüllt sind, wird das Unternehmen unter einer Nummer in das EMAS-Register eingetragen.