Energieberatung gemäß DIN V18599

Energieberatung gemäß DIN V18599

Nichtwohngebäude

Energiedienste aller Art bietet im Rahmen des BAFA-Förderprogramms „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ Energieberatungen gemäß DIN V18599  für alle Nichtwohngebäudearten an. Die BAFA-Förderung  betrifft einen Teil der Beratungshonorarkosten und wird als nicht zurückzahlender Zuschuss vergeben.

Bis zu 50 % der Beratungshonorarkosten können durch das BAFA gefördert werden.

Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
  • Nettogrundfläche unter 200 m²: Zuschuss maximal 850 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m²: Zuschuss maximal 2.500 Euro;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m²: Zuschuss maximal 4.000 Euro.
Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude:
  1. Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
  2. wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Antragsberechtigt sind:

1. Kleine und mittlere Unternehmen  sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die Nichtwohngebäude

  • weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder
  • eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Unternehmen ist jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung.

2.

  • Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
  • Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein
  • Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG

3. Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt.

Energieberatung Nichtwohngebäude Dortmund

Energieberatung Mittelstand Industriebertaung