BAFA Vor-Ort-Beratung
Energiedienste aller Art bietet im Rahmen des Programms Energiesparberatung vor Ort eine konzeptorientierte Vor-Ort-Beratung, die vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert wird, an. Das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) fördert bis zu 80 % der Beratungshonorarkosten bei Wohngebäude (Bestandsbau – Das Gebäude muss in Deutschland stehen, überwiegend dem Wohnen dienen und der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt) und bei Nichtwohngebäude von Kommunen (Bestands- und Neubau). Ein- und Zweifamilienhausbesitzer/innen erhalten einen Zuschuss von maximal 1.300 Euro, für Mehrfamilienhäuser werden bis zu 1.700 Euro vergeben. Bei der Präsentation bzw. Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen (Wohngebäude) werden zusätzlich und einmalig bis zu 500 Euro vergeben. Mehr Informationen zur BAFA Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude hier. Für kommunale Nichtwohngebäude werden maximal 8.000 Euro abhängig von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes vergeben. Mehr Informationen zur BAFA Vor-Ort-Beratung für kommunale Nichtwohngebäude hier und im Anhang. Das Thema Datenschutz ist heutzutage in aller Munde und wurde bei der Bafa Vor-Ort-Beratungsprogramm auch berücksichtigt. Mehr Informationen zur Datenschutz für BAFA-Vor-Ort-Beratung hier.
Ziel der Vor-Ort-Beratung ist die Ermittlung und Einstufung des Energiebedarf (Strom, Wärme und Warmwasser) des Wohngebäudes.Energieberater
Des Weiteren gehören die Beurteilung des baulichen Wärmeschutzes, die technische Ausstattung des Gebäudes (Wärmeschutztechnik, Heizungstechnik, Lüftungstechnik und erneuerbare Energien-Technik) und die energetischen Sanierungsmaßnahmen dazu.
Die Basis einer Vor-Ort-Beratung beinhaltet eine umfangreiche Begehung des Gebäudes, wobei Daten zu Gebäudehülle, Wärme-, Stromerzeugungs- und Verteilungstechnik analysiert und aufgenommen werden. Diese nutzen wir professionell zur Entwicklung eines ausführlichen energetischen Sanierungskonzeptes welches, entweder Komplettsanierungsmaßnahmen eines Kfw-Effizienzhauses berücksichtigt, oder auch sinnvolle Einzelmaßnahmen bezüglich eines Sanierungsfahrplans beinhaltet. Hierbei sind die energiebezogenen Empfehlungen zur Verbesserung der Gebäudehülle, sowie sinnvollen Integration von erneuerbaren Energien von Bedeutung. Zum einen werden im Rahmen obengenannter Aspekte die Energieeinsparungen und die Energieeffizienz detailliert berücksichtigt, zum anderen die Wirtschaftlichkeit der empfohlenen Maßnahmen.Energieberater
Die Vor-Ort-Beratung ist grob in die drei folgenden Arbeitsprozesse, zusammenzufassen:
I. Ist-Analyse und Begehung des Gebäudes:Energieberater
Vor Beginn der Beratung werden wir Ihre Vor-Ort-Beratung-Zuschüsse beim BAFA beantragen, welches sich mit einem Bewilligungsbescheid zurück meldet.
Zu Ihrem gewünschten Vor-Ort-Beratungstermin wird die Begehung des Objektes geplant. Dabei werden wir eine Ist-Analyse durchführen und alle notwendigen Daten des Gebäudes prüfen. Anhand der von uns durchgeführten Ist-Analyse und aller Baugenehmigungs- und Ausführungsunterlagen werden Gebäude und Heizungstechnik energetisch eingestuft. Im Anschluss wird eine umfangreiche Energiebilanz erstellt.
II. Erstellung des Energieberatungsberichts:
Als Leistungsergebnis wird Ihnen gemäß den Vorgaben der BAFA-Förderrichtlinie ein ausführlicher schriftlicher Energieberatungsbericht erstellt.
Darin werden die Ergebnisse erklärt, sowie grafisch dargestellt.
Als wesentliche Ergebnisse werden die Sanierungsvarianten, die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen, die Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die Empfehlungen für die energetischen Sanierungen des Gebäudes hervorgehoben.
III. Abschlussgespräch des Energieberatungsberichts:
Im Rahmen eines Abschlussgesprächs werden Zusammensetzung, Inhalt und Botschaft unserer Energieberatung erklärt. Hierbei nehmen wir uns Zeit, um Ihre Fragen zu beantworten
Anschließend werden mit der Abgabe des Energieberatungsberichts beim BAFA die Zuschüsse ausgezahlt.
Durch die Vor-Ort-Beratungsergebnisse des Vorhabens sind Sie dann automatisch für einige andere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten von der KfW und Bafa bevorzugt (z.B. + 5 % ISFP-Bonus).
Es stehen Ihnen attraktive KfW und BAFA Förderprogramme zu Verfügung. Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gerne:
o BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude:
KfW ( Z.B. Nr.261, 262, 461/BEG-EM) und Bafa-Förderprogramm:
- Wohngebäude (BEG WG)
- Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Nähere Informationen zum KfW-Förderprogramm hier.
Zusätzlich zu den Vorteilen der Vor-Ort-Beratung werden Sie auch von folgenden profitieren, wie z.B. einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung, die mit dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ [431] gefördert werden können.
Mehr Informationen zur BAFA Vor-Ort-Beratung hier.
Mehr Informationen zu den inhaltlichen Änderungen des BAFA-Vor-Ort-Beratungsprogramms gegenüber 2012 hier.
Energieberater
Bei der Evaluation der BAFA Vor-Ort-Beratung im Jahr 2020 waren 88 % der Beratenen sehr zufrieden und würden die Vor-Ort-Beratung weiterempfehlen. Speziell wurden die Neutralität, die Verständlichkeit der Erläuterungen und die fachliche Kompetenz der Berater positiv beurteilt. Über 90 % der befragten Beratungsempfänger setzten daraufhin die empfohlenen energetischen Sanierungsmaßnahmen um. Hierbei waren Maßnahmen an der Gebäudehülle, Wärmeschutz des Gebäudes und Austausch der Fenster dominant. (Quelle: Bfee Endbericht 2020).
Bei allen unserer Dienstleistungen sind wir rechtlich immer auf dem neusten Stand und verfolgen Novellierungen von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und DIN-Normen, die mit dem Thema Energie und Umwelt zu tun haben.
Die wichtigsten juristischen Themen für unsere Dienstleistungen finden sie hier.
Energieberater