Aktuelles: KfW und Bafa

Aktuelles: KfW und Bafa

EEW: Direktkontakt zur KfW-Fachabteilung über neues Postfach      

 

­Banken, Kunden sowie Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten können bzgl. der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) zukünftig bereits vor Antragstellung eines KfW-Förderkredits in direkten Austausch mit der Fachabteilung treten. Unter der E-Mail-Adresse EEW@kfw.de können Sie Fragen zu konkreten Fördervorhaben stellen oder auch das Einsparkonzept bereits vor Antragstellung durch die KfW bewerten lassen.

 

Bitte beachten Sie, dass bei der Kontaktaufnahme auch ein Finanzierungspartner eingebunden sein muss (z. B. im Cc der E-Mail). Die Vorprüfung eines Einsparkonzepts ist ein unverbindlicher Service und keine Zusage auf Förderung. Die finale Prüfung erfolgt immer erst nach offizieller Antragstellung bei der KfW.

 

Für eine effiziente Bearbeitung der Anfragen bitten wir darum, das ausgefüllte Einsparkonzept beizufügen. Falls in einem früheren Stadium der Projektplanung bereits einzelne Fragen geklärt werden sollen, senden Sie mindestens eine kurze Beschreibung des Vorhabens mit Nennung des Antragstellenden mit.

 

Sie erhalten im Regelfall eine Rückmeldung per E-Mail. Falls Bedarf besteht (z. B. aufgrund der technischen Komplexität), vergibt die KfW ergänzend Termine für eine Videokonferenz zum direkten Austausch. Aus organisatorischen Gründen finden die Termine hierzu immer donnerstags zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr statt.

 

Auch Fragen zu bereits gestellten Anträgen wird die KfW künftig direkt mit den fachlichen Ansprechpartnern klären. Hierfür ist es wichtig, dass die jeweiligen Kontaktdaten korrekt in der gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) mitgeteilt werden.

 

EEW: Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn – neue Formularversion   

 

Die Antragstellung für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die EEW Kreditvariante kann künftig unabhängig und bereits vor der eigentlichen Antragstellung durch einen Finanzierungspartner an das Postfach EEW@kfw.de erfolgen.

 

Es ist jedoch wichtig, dass der Antrag weiterhin für ein konkretes Vorhaben gestellt wird. In diesem Zusammenhang hat die KfW das Formular zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn überarbeitet und bittet Sie, künftig dieses zu verwenden (abrufbar auf: www.kfw.de/295). Anträge auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn mit der alten Formularversion werden ab sofort nicht mehr bearbeitet. Für die Prüfung und Entscheidung über einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn benötigt die KfW weiterhin eine kurze Begründung sowie eine Beschreibung des Vorhabens. Weitere Unterlagen sind nicht einzureichen. Bei finaler Antragstellung werden weiterhin die bekannten Unterlagen benötigt.

 

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Entscheidung über den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine umfassende Förderwürdigkeitsprüfung erfolgt und die Entscheidung über den Antrag keine Zusage für eine spätere Förderung darstellt. Die Förderwürdigkeit und Höhe der Förderung eines Vorhabens werden erst nach der Antragstellung bei der KfW geprüft und bewertet. Die Frist zur Einreichung des Kreditantrags beträgt zwölf Monate nach Gewährung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Vorhaben, die im Zeitpunkt der Antragstellung bei der KfW bereits abgeschlossen sind, können nicht gefördert werden.  ¬

 

EEW: Anpassung der Förderbedingungen an die RED III

 

Aufgrund der Novellierung der "Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen" (kurz: RED III) ist es erforderlich, zum 20.05.2025 die Förderbedingungen für Biomasse-Feuerungsanlagen sowie für Anlagen zur Erzeugung von Biogas folgendermaßen anzupassen:

 

Es werden ausschließlich noch Biomasse-Feuerungsanlagen gefördert, deren maximal mögliche Gesamtfeuerungswärmeleistung kleiner als 7,5 MW ist. Für Anlagen zur Erzeugung von Biogas wird der Grenzwert bei 200 m³/h Methan-Äquivalent liegen.

 

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des BAFA.

 

BEG WG: Infoblatt zur Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD)

 

Gemäß den Produktbestimmungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) muss zur Bestätigung des produktgemäßen Einsatzes der Mittel eine "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) bei der KfW eingereicht werden. Die Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten prüfen die förderfähigen Maßnahmen und bestätigen die Umsetzung des geförderten Vorhabens gemäß den technischen Mindestanforderungen (TMA).

 

In letzter Zeit kam es bzgl. der korrekten Erstellung der BnD für Wohngebäude zu vielen Fragen. Um Ihren Aufwand zu minimieren und der KfW eine schnelle Prüfung zu ermöglichen, muss die BnD korrekt und vollständig ausgefüllt werden. Dazu finden Sie im "Infoblatt zur BnD" umfangreiche Erläuterungen und Ausfüllhinweise.

 

Das Infoblatt finden Sie im KfW Partnerportal für Architekten, Bauingenieure, Energieberater: Bestätigungen zum Antrag (BzA) und nach Durchführung (BnD) | KfW unter der Rubrik "Online Bestätigungen".