Der Deutsche Bundestag hat am 18.06.2020 das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien schafft.
Zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Deutsche Bundestag auch die Abstandsregelung für Windanlagen im Baugesetzbuch und die Aufhebung des Photovoltaik-Deckels im EEG beschlossen.
Zentrales Anliegen des Gesetzes ist die Entbürokratisierung und Vereinfachung.
• Die verschiedenen Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien werden zusammengeführt und vereinheitlicht.
• Anwendung und Vollzug werden wesentlich erleichtert.
• Ein neues gleichwertiges Nachweisverfahren für neue Wohngebäude entlastet Bauherren und Planer erheblich. Mit dem „Modellgebäudeverfahren“ können sie in Zukunft Anforderungen nachweisen, ohne dass Berechnungen erforderlich sind.
Das neue Gebäudeenergiegesetz setzt die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig um und integriert die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht. Das aktuelle, bereits sehr anspruchsvolle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wird nicht weiter verschärft.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schafft neue Flexibilisierungsoptionen bei der Erfüllung der energetischen Neubaustandards. Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger bei energetisch besonders hochwertigen Neubau- und Sanierungsvorhaben.
Weitere Informationen
Entwurf eines
Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude v.
22.01.2020 (BT-Drs. 19/16716 – PDF, 4,4 MB)
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) v. 18.06.2020