Störfallbeauftragter
Im Sinne des BImSchGs müssen Unternehmen, die Verpflichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 der 5. BImSchV haben, einen oder mehrere Störfallbeauftragte/n bestellen. Die Verpflichtungen sind für Betriebsstätten, in denen besonders Gefahrstoffe mit bestimmten Grenzwerten gemäß der 12. BImSchV vorkommen, vorgeschrieben.Bei Sonderfällen können die Behörden auch für nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen die Bestellung eines Störfall-Beauftragten anordnen. Die Tätigkeiten der Betriebsbeauftragten können von internen Fachkräften sowie auch von externen Beauftragten durchgeführt werden.
Durch die Bestellung von externen Betriebsbeauftragten können die Betreiber von mehreren fachlichen und finanziellen Vorteilen profitieren:
- Durch den Einsatz von externen Beauftragten lassen sich häufig Risiken und bürokratische Fehlern, die zur amtlichen Auflagen und manchmal zur Betriebsstilllegung führen, vermeiden.
- Dadurch können Sie sich auf Personaleinstellungen für geringfügige und Teilaufgaben im Betrieb verzichten.
- Die internen Fachkräfte können sich mehr auf das Kerngeschäft und die Hauptaufgaben konzentrieren.
- Kostensenkung der Mitarbeiterbezahlung, da der externen Beauftragter nur für die tatsächlichen aufgeteilten Teilaufgaben nach Stundensatz oder Tagesbasis bezahlt wird.
- Vermeidung von Schulungs- Fortbildungs- und Weiterbildungskosten, die durch die Behörden in regelmäßigen Fristen vorgeschrieben sind.
- Effizienzsteigerung in der Durchführung der Pflichten
- Stätig aktuell in den rechtlichen und gesetzlichen Vorschriften der Themen BImSchG, BImSchV und StörfallV.
- Steigerung der Einwilligung bei den Behörden und in der Öffentlichkeit.
- Einer externen Beauftragten stellt eine wesentliche Verknüpfungsfunktion zwischen Controllingpersonal, Anlagenbetreiber und die zuständigen Behörden dar.
Basierend auf unseren vielfältigen Kenntnissen im Bereich der Umweltbeauftragung bieten wir Ihnen qualifizierte Unterstützung bei der Umsetzung von Verpflichtungen der StörfallV in Ihrem Betrieb. Professionell und effizient können wir zusammen und mit Ihrer Abstimmung individuelle Sicherheitskonzepte zu präventiven Maßnahmen von Störfällen entwickeln und erstellen.
Zu unseren Aufgaben als Störfallbeauftragten gemäß § 58b BImSchG und 5. BImSchV gehören folgende Punkte:
- Beratung der Anlagenbetreiber in allen Störfallangelegenheiten.
- Mitwirken bei der Anlagengenehmigung und Unterstützung bei der Formalitäten Vorbereitung.
- Schnittstellenfunktion zwischen Anlagenbetreibern, Öffentlichkeit, Controllingteam und Behörden.
- Umsetzung von Risikomanagement Aufgaben.
- Regelmäßiges Controlling des Betriebs auf mögliche Übertretungen von Störfällen.
- Optimierungsmaßnahmen für die Betriebssicherheit.
- Aufzeigen von Sicherheitsmängeln und unverzügliche Mitteilung der Geschäftsführung.
- Überwachung der Einhaltung von Grenzwerten im Betrieb.
- Erstattung von jährlichem Bericht.
- Unterstützung bei der Fortschreibung und Erstellung von Gefahrenabwehrpläne, Sicherheitsberichte, Brand- und Explosionsabwehrkonzepte.
Die oben genannten Punkte variieren von Betrieb zu Betrieb.
Die Aufgaben der Störfallbeauftragten lassen sich mit den Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten ideal kombinieren.