Aktuelle Nachrichten: KfW-Neubauten

Aktuelle Nachrichten: KfW-Neubauten

Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Förderung für energieeffiziente Neubauten startet wieder

Stand: 05.04.2022

Ab dem 20.04.2022 können Sie wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienz­hauses / Effizienz­gebäudes stellen. Grundsätzlich gilt: Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungs­vertrag oder einen Kauf­vertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

  • Private und gewerbliche Antrag­steller können ausschließlich die Kredit­variante beantragen.
  • Kommunen können die Kredit- oder die Zuschuss­variante beantragen.
  • Bei Wohngebäuden fördern wir diese drei Effizienz­haus-Stufen:
    • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro
    • Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
    • Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
  • Bei Nichtwohngebäuden fördern wir diese beiden Effizienz­gebäude-Stufen:
    • Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten, also bis zu 3 Mio. Euro
    • Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten, also bis zu 3,75 Mio. Euro
  • Für Betroffene des Hochwassers 2021 wurden einige Ausnahmeregelungen beschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).