Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude [Zuschuss 440 KfW]

Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude [Zuschuss 440 KfW]

Energiedienste aller Art: Ladestation für Elektroautos als Motivationsgeschenk

Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen für Elektroautos

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt 
  • Für Ladestationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden
  • Für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, für Mieter und Vermieter

Was fördern wir?

Mit dem Zuschuss Lade­stationen für Elektro­autos – Wohn­gebäude fördern wir Lade­stationen an Stell­plätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zu­gänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören:

  •  Der Kaufpreis einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung 
  •  Die Kosten für Einbau und An­schluss der Lade­station, inklusive aller Installations­arbeiten
  •  Die Kosten eines Energie­management-Systems zur Steuerung der Lade­station

Erfüllt Ihre Ladestation die Anforderungen für die Förderung? Das finden Sie ganz schnell heraus:

Zur Liste der geförderten Ladestationen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Lade­station ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.

Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:

Öffentlich zugängliche Lade­stationen, zum Beispiel am Rathaus-Parkplatz oder in der Tief­garage eines Büro­gebäudes

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Für unterschiedliche Vorhaben können Sie auch mehrere Förder­pro­dukte gleich­zeitig nutzen. So erhöhen Sie die Gesamt­summe Ihrer Förderung – und das kann sich lohnen!

  • ERGÄNZEND

270 Erneuerbare Energien – Standard

  • ERGÄNZEND

455-B Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss

  • ERGÄNZEND

455-E Einbruchschutz – Zuschuss

Wen fördern wir?

Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude fördern wir:

  •  Private Eigentümer
  •  Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften
  •  Mieter 
  •  Vermieter von Wohneigentum (Privat­personen, Unter­nehmen, Wohnungs­genossen­schaften)

Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienstfahrzeuges).

Konditionen

Zuschusshöhe und Auszahlung

  • Sie erhalten einen pauschalen Zu­schuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Die Anzahl der Lade­punkte geben Sie schon im Antrag an.
  • Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro­ betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
  • Wenn Ihre Lade­station mehrere Lade­punkte hat, können Sie pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss erhalten – voraus­gesetzt, Ihre Gesamt­kosten liegen über 900 Euro pro Lade­punkt. Ansonsten wird der Zuschuss redu­ziert (siehe Tabelle).
  • Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

So berechnet sich Ihr Zuschuss

Anzahl Lade­punkte Schwellenwert  Gesamtkosten Gesamt­zuschuss
1 900 EUR z. B. 700 EUR 0
1 900 EUR mind. 900 EUR 900 EUR
2 1.800 EUR z. B. 1.500 EUR 900 EUR
2 1.800 EUR mind. 1.800 EUR 1.800 EUR
3 2.700 EUR z. B. 2.100 EUR 1.800 EUR
3 2.700 EUR mind. 2.700 EUR 2.700 EUR

Kombination mit anderen Fördermitteln

Sie können weitere Förder­mittel nutzen, wenn Sie

  • Mehr Informationen zum Zuschussprogramm KfW 440 ( Ladestationen für Elektroautos ) hier.